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Wissenswertes

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für Sie:

  • Kostenübernahme durch Pflegekasse ist möglich
  • Abrechnungsvorgänge mit den Pflegekassen können von uns übernommen werden
  • Beihilfefähige Rechnung
  • Privatrechnung
  • Unfallversicherungen
    • erstatten je nach Bedingungswerk für ergänzende Serviceleistungen die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 €, wenn die versicherte Person durch einen Dienstleister nachweist, dass die in Anspruch genommenen Leistungen aus medizinischen oder objektiven Gründen notwendig waren.
    • übernehmen je nach Bedingungswerk Hilfs- und Pflegeleistungen nach einem Unfall. Dazu gehören: Grundpflege, Mahlzeitendienst, Wohnungsreinigung, Einkäufe, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Botendienste für Arzneimittel, Versorgung von Haustieren, Fahrdienst und persönliche Betreuung.
  • Beratung nach § 37 (3) SGB XI:
    • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.
    • Die Vergütung für die Beratung wird von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen getragen.
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